Hintergrund-Informationen

Hintergrund-Informationen

[Quelle: EuroEyes]

Die LASIK ist ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren. Und doch übernehmen Krankenkassen in der Regel die Kosten nicht.

Wissenschaftlich anerkannt

Die LASIK-Methode wurde 1999 von der Deutschen Opthalmologischen Gesellschaft (DOG) und dem Berufsverband der Augenärzte (BVA) als wissenschaftlich anerkanntes Verfahren zur Korrektur von Sehfehlern eingestuft (Kurzsichtigkeit bis ca. - 10 dpt und Hornhautverkrümmung bis ca. - 3 dpt). 

"Als wissenschaftlich anerkannt wird ein Verfahren bezeichnet, wenn Langzeitergebnisse vorliegen, die Spätkomplikationen unwahrscheinlich erscheinen lassen, wenn alle Vor- und Nachteile weitestgehend bekannt sind und der Anwendungsbereich klar umschrieben werden kann."

Die Vorteile sind größer als die Kosten

Die Abrechnung erfolgt nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte. 
Die Bundesärztekammer hat alle Verfahren der operativen Sehfehlerkorrektur - und damit auch die LASIK - in den Katalog der individuell zu finanzierenden Gesundheitsleistungen (IGEL) aufgenommen. Dies bedeutet, daß die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten grundsätzlich nicht übernehmen dürfen. Damit sind auch Atteste, die eine medizinische Notwendigkeit belegen sollen, kaum erfolgversprechend. Gehen Sie davon aus, dass Sie die Kosten selbst tragen müssen. Private Krankenkassen entscheiden im Einzelfall. Kleines Trostpflaster: Die Kosten einer LASIK-OP sind von der Steuer absetzbar.

Nehmen Sie sich etwas Zeit für sich

Der normale Ablauf einer LASIK-Operation gestaltet sich völlig unkompliziert: In der einen Woche wird die Voruntersuchung gemacht und in der darauf folgenden Woche die Korrektur an beiden Augen durchgeführt. 
Schon bei der Voruntersuchung werden Ihre Augen an vielen Stationen geprüft, damit die spätere Behandlung erfolgreich ist. Wir bitten Sie dafür ca. 1- 2 Stunden Ihrer Zeit einzuplanen. Sie dürfen danach wegen Pupillenerweiterung kein Auto fahren. Nach der Operation können Sie in aller Regel gleich nach Hause fahren. Wir empfehlen Ihnen für diesen wichtigen Tag allerdings eine Begleitung Ihres Vertrauens und anschließend eine arbeitsfreie Woche, je nach Befinden. 

So können Sie Ihr neues Lebens- und Sehgefühl dann in aller Ruhe selbst entdecken. Die routinemäßigen Nachuntersuchungen finden in der Regel am 1. Tag, nach 14 Tagen, nach 3 Monaten und nach 12 Monaten statt.

Bilateral oder Eins nach dem anderen

Beide Augen können am selben Tag in der selben Sitzung (bilateral) operiert werden. Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass es langfristig keinen Vorteil bringt, zuerst das eine Auge und später (z.B. nach einer Woche) das andere Auge zu operieren. Das Vorgehen wird mit jedem Patienten individuell abgesprochen und bei Wunsch des Patienten operieren wir selbstverständlich auch beide Augen zu einem getrennten Zeitraum.

Aberrolink:

Die mit dem sogenannten Aberrometer (Wellenfrontanalyse) gemessene Abweichung Ihres Auges vom Ideal kann mit dieser Technologie in der Laserbehandlung berücksichtigt werden. Es wird vorwiegend dann eingesetzt, wenn die Abbildung auf der Netzhaut im Strahlengang des gesamten optischen Systems Auge aus Hornhaut, Linse und Glaskörper gestört ist und die Korrektur dieses Brechungsfehlers an der Hornhaut sinnvoll ist. 

"Natürlich beherrschen die modernsten Kliniken auch die modernsten Verfahren."